Abbruchpläne überdenken ... Die Kirche im Dorf lassen!
Konzept zum weitestmöglichen Erhalt des Gebäudes der ehemaligen Kirche "Heilige Familie" in Gelsenkirchen Bulmke.
2024 haben wir “pro bono” interne Überlegungen angestellt, wie der geplante und in der Öffentlichkeit zum Teil kontrovers diskutierte Abriss des Kirchengebäudes an der Kreuzung Hohenzollernstraße / Wanner Straße in Gelsenkirchen Bulmke vermieden werden kann. Bekanntlich plante die Stadt Gelsenkirchen schon damals, das nicht denkmalgeschützte Bauwerk vom Bistum Essen zu erwerben, das längst entweihte ehemalige Kirchengebäude niederzulegen und auf dem Grundstück eine Mehrfeldhalle zu errichten, für die es einen Raumbedarf seitens des nahegelegenen Carl-Friedrich-Gauß Gymnasiums gäbe.
Als bedrückendes Beispiel für die Volumina und die gestalterische Erscheinung einer derartigen Mehrfeldhalle haben wir uns die Halle am Wildenbruchplatz angeschaut. Wir konnten und können bis heute nicht nachvollziehen, wie verantwortliche Mitarbeiter*innen der Gelsenkirchener Verwaltung auf die Idee kommen konnten, ein stadtbildprägendes Bauwerk wie die „Heilige Familie“, das für Generationen von Bulmker Bürger*innen einen auch höchst persönlichen Stellenwert in der Erinnerung birgt, durch ein Zweckgebäude wie eine solche Dreifachturnhalle zu ersetzen.
Das Bistum Essen hielt sich vornehm bedeckt, denn nichts kann den dort Verantwortlichen genehmer sein, als einen Verkaufserlös aus dem nicht weiter benötigten „Objekt“ zu erzielen und darüber hinaus den Makel des Abrissentscheides Dritten, mithin der Stadt Gelsenkirchen, überlassen zu dürfen. Niemand wird das den dort Verantwortlichen verdenken.
Jedoch empfinden wir, dass eine solche Überlegung und die daraus resultierenden Entscheidungen nicht allein eine Frage der Kosten oder der Folgekosten sein sollten, sondern vor allen Dingen eine Haltung widerspiegeln.
Die örtliche Stadtverordnete sah sich unsere alternative Planung zwar zustimmend an und ließ sich auch eine PDF zusenden, um damit politisch zu arbeiten. Einen Rücklauf gab es bislang nicht.
Aus Kreisen der Politik hörte man raunen, dass es nicht gut sei, Abrisspläne für ein für die Bulmker Bevölkerung identitätstragendes Bauwerk vor der Kommunalwahl 2025 öffentlich zu diskutieren.
Nun liegt die Kommunalwahl 2025 hinter uns. Es ist also an der Zeit, unser Konzept heute öffentlich zu machen, auch wenn es nach Auffassung der Gelsenkirchener Verwaltung „in den Papierkorb“ gehört.
Wir haben uns Gedanken dazu gemacht, wie es möglich wäre, stadtbildprägende Partien des Bauwerks vor einem Abriss zu schützen und gleichwohl das Planungsziel einer Mehrfeldhalle zu realisieren.
Unser Konzept sieht vor, das Kirchportal nebst Turm sowie die im Norden gelegene Apsis zu erhalten, sodann das Dach des Längsschiffes von oben aus zurückzubauen, ohne die Decke des Innenraumes zu berühren. Dabei sollen die äußeren Längswände des Bauwerks nebst Fenstern sowie die inneren Säulen und Bögen unberührt bleiben.
Der lichte Abstand zwischen Turm und Apsis beträgt 45 m. Dies genau ist die Länge einer Mehrfeldhalle, die sich aus drei Feldern von 15 x 27 m zusammenfügt. Diese Dreifachhalle von 27 x 45 m und in der Längsrichtung eine begleitende Nebenzone von 6 m Breite (für Gerätschaften und Umkleideräume, WCs usw.) errichten wir nun oberhalb des zurückgebauten Längsschiffs der Kirche in einer Höhe von 11 m (Unterseite). Hierzu sind eine statische Konstruktion aus Bindern und Pfeilern sowie die vertikalen Erschließungstürme in barrierefreier Weise zu errichten.
Unterhalb dieses „hochgelegten Schiffs“ verbleibt der alte Kirchenraum, der zukünftig als Kulturraum für die Menschen in Bulmke genutzt werden könnte. Am Boden verbleibt eine deutlich größere nicht baulich genutzte Freifläche im Vergleich zu einer ebenerdig platzierten konventionellen Halle.
Im Dezember 2024 stellten wir unseren Vorschlag der Stadt Gelsenkirchen in einem Gespräch mit dem Stadtbaurat, dem Referatsleiter Hochbau und Liegenschaften und einem Abteilungsleiter dieses Referates vor.
Die Argumente der Stadt für einen Abriss des Kirchengebäudes wurden politisch, technisch und rechtlich begründet.
- Der Erhalt des Kirchenraumes nebst Turm und Chorraum führt zu Dauerkosten (Instandhaltung) für die Stadt Gelsenkirchen. Deshalb ist ein Rückbau des gesamten Gebäudes zielführend.
- Die Ertüchtigung des ehemaligen Kirchenraumes zu einem Kulturraum ist mit Investitionen verbunden (Heizung, Lüftung, Belichtung etc.). Hinzu kommen laufende Kosten für den Betrieb (Heizkosten, Reinigung, Hausmeister). Die Stadt Gelsenkirchen erkennt keinen Bedarf an zusätzlichen Kulturräumen, weil bereits zahllose Kulturräume im Stadtgebiet, insbesondere im südlichen Stadtgebiet existieren und von der Stadt Gelsenkirchen unterhalten/subventioniert werden (Heilig Kreuz Kirche, Kaue, Stadtbauraum, Musiktheater, Flora, Bildungszentrum etc.). Kultureinrichtungen sind durch die Bank Zuschussbetriebe. Sie rechnen sich nicht.
- Eine Publikation der Konzeption udeplan, somit eine Infragestellung der städtischen Überlegungen würde möglicherweise zu monatelangen Diskussionen in der Stadtöffentlichkeit führen und damit den Zeitplan für die Errichtung der Mehrfeldhalle gefährden.
Unsere Überlegung hierzu
Insgesamt sind politische Argumentationen nicht Angelegenheit eines Planungsbüros. Eine solche Argumentation müsste, falls gewünscht, in der Stadtöffentlichkeit und im politischen Raum ihren Platz finden. Losgelöst von dieser Bemerkung bleibt festzustellen, dass eine derartige Diskussion bereits stattfindet.
- Die Kosten für die Errichtung der Mehrfeldhalle oberhalb des ehemaligen Kirchen- raumes übersteigen bei weitem die Kosten für die Errichtung einer Mehrfeldhalle auf freigeräumtem Gelände in der Ebene Null.
- Die entsprechend der Bauordnung NRW erforderlichen Stellplätze für PKW und Fahrräder sind auf der Fläche des Flurstücks 615 quantitativ nicht nachweisbar.
Unsere Überlegung hierzu
Die vorgestellte Konzeption versteht sich als Idee. Um diese Idee kostentechnisch solide einordnen zu können, hätten technische Planungsschritte zu erfolgen. Insofern können sich gegeneinander ins Feld geführte Kostenargumente in diesem aktuellen Diskussionsstadium allenfalls auf grobe Einschätzungen stützen.
Grob eingeschätzt ergeben sich die Mehrkosten für die Errichtung der Mehrfeldsporthalle in einer Ebene von ca. + 11,00 m (Unterkante), durch die Gründung und die Konstruktion eines Gerüsts aus Holzleimbindern und -stützen.
Dagegen aufzurechnen sind Minderkosten, die ansonsten im vollständigen Rückbau und der Entsorgung des gesamten Kirchengebäudes zu Buche schlagen würden.
Solange eine prüffähige, valide Kostenberechnung nicht vorliegt, kann die grobe Einschätzung, dass sich Mehr- und Minderkosten weitgehend gegeneinander aufheben, nicht ernsthaft bezweifelt werden.
Es liegt ein nachvollziehbarer Stellplatznachweis vor, wonach es eine ausreichende Deckung gibt. Es bleibt im Anblick auch von Interpretationsspielräumen eine Entscheidung der Stadt Gelsenkirchen, ob diese Ansätze gewollt sind.
- Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bistum Essen beinhalten, dass die für den bestehenden Kindergarten zu nutzende Fläche über die Grenze des Flurstücks 615 hinaus soweit nach Süden vergrößert wird, dass das komplette Pfarrhaus auf dem verbleibenden, somit zu vergrößernden Grundstück des Kindergartens steht. Das beinhaltet die Verschiebung der Grenze zwischen Flurstück 615 und 616 soweit nach Süden, dass allein eine Realisierung dieser Regelung zwingend den Rückbau des Chorraumes voraussetzt.
- Für den Fall, einer Realisierung der vorgetragenen Konzeption wäre eine vergaberechtlich umfängliche Ausschreibung erforderlich.
Unsere Überlegung hierzu
Die Berücksichtigung der einschlägigen Richtlinien für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen versteht sich von selbst.
Die in diesem Kontext vorgetragene Hürde (Festlegung der zukünftigen Flurstückgrenze) muss als Verhandlungsfrage zwischen dem Bistum und der Stadt Gelsenkirchen überdacht werden. In unserer Konzeption wird die für den Kindergarten vorgesehene Grundstücksfläche deutlich vergrößert. Für den Fall, dass das Bistum auf eine weitere Verschiebung der Südgrenze des Flurstücks 616 besteht, erzwingt allein eine solche Entscheidung den Rückbau des gesamten Kirchengebäudes.
Insofern gehört dieser Aspekt sachlich in den Bereich der politischen Argumentation, wobei die Vertragsparteien selbstverständlich frei sind in der Modifikation des bisher Vereinbarten.
Es bleibt eine Haltungsfrage und eine Frage des guten Willens der Entscheider*innen auf Seiten der Stadt und des Bistums.